Bundesratsentscheid vom 28.10.2020

Der Turnbetrieb kann vorerst so weitergeführt werden, wie wir es bisher gehandhabt haben. Eine Präzisierung der Verbände STV und Swissathletics wird zum Wochenende hin erwartet. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Was heute beschlossen wurde:


Auszug vom Baspo:
«Was im Sport noch möglich ist»
28.10.2020 | Kommunikation BASPO, Christoph Lauener
Breitensport

Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr:
Keine Einschränkungen von Trainings, weder im Innen- noch Aussenraum. Jedoch sind Wettkämpfe untersagt.


Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. Leiterpersonen) ab dem 16. Lebensjahr:

Es sind nur Sportarten ohne Körperkontakt erlaubt. Einzeltrainings oder Techniktraining ohne Körperkontakt (Bsp. Fussball, Handball, Hockey, Kampfsport, Tanzsport) sind erlaubt.
In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind Sportaktivitäten erlaubt, sofern eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) eingehalten wird (z.B. Kunstturnen, Yoga, Pilates, Fitnesszentrum usw.). In grossen Räumlichkeiten (z.B. Tennishallen, Hallenbäder, Säle) kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern genügend Raum vorhanden ist (mindestens 15 m2 pro Person / 10m2 bei stationären Sportarten wie Yoga).
Im Freien sind Sportaktivitäten erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten wird (wie etwa beim Wandern, Joggen, Langlauf).

Quelle:
https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/medieninformationen.detail.news.html/baspo-internet/2020/Was-im-Sport-noch-moeglich-ist.html

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